Skulls-Rules-INK - Tätowierungen AGB`S
§ 1 Vorbehalt
1. (1) Skulls-Rules-INK tätowiert ausschließlich Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
2. (2) Skulls-Rules-INK tätowiert keine Personen,
1. a) die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen;
2. b) die sich in einer instabilen physischen/psychischen Verfassung befinden;
3. c) bei denen eine Schwangerschaft vorliegt;
4. d) die blutverdünnende Medikamente eingenommen haben;
5. e) die unter Immunschwächekrankheit leiden und/oder Bluter sind.
3. (3) Skulls-Rules-INK behält sich vor, Tätowierungen abzulehnen,
1. a) deren Motive moralisch/politisch von Skulls-Rules-INK nicht vertretbar sind;
2. b) die an sichtbaren, nicht durch Kleidung zu bedeckenden, Körperstellen (Gesicht, Hals, Hände, Finger, ...) platziert werden sollen;
3. c) die aus anderen, oben nicht aufgeführten, Gründen bedenklich sind.
4. (4) Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber Skulls-Rules-INK seiner Informationspflicht nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben machen.
§ 2 Anzahlung / Widerruf
1. (1) Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung zu leisten.
2. (2) Die Höhe der Anzahlung entspricht
1. a) 50,00 EUR bei Motiven, die in einer Sitzung abgeschlossen werden;
2. b) 100,00 EUR bei Motiven auf Armen/Beinen (in mehreren Sitzungen);
3. c) 200,00 EUR bei Motiven auf dem Rücken (in mehreren Sitzungen).
3. (3) Die geleistete Anzahlung wird
1. a) bei Motiven, die in einer Sitzung abgeschlossen werden, direkt mit dem Sitzungspreis verrechnet;
2. b) bei Motiven, die nicht in einer Sitzung abgeschlossen werden, mit dem Sitzungspreis der letzten Sitzung verrechnet.
4. (4) Die geleistete Anzahlung verfällt jeweils in voller Höhe
1. a) bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin;
2. b) bei nicht fristgerechter Absage des Termins (weniger als 72 Stunden);
3. c) bei Erscheinen, sodass der Termin gemäß § 1, Abs. 2 und 3 nicht zustande kommt.
5. (5) Skulls-Rules-INK behält sich vor, vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen/zu verschieben. Die geleistete Anzahlung bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 3 Preise und Fälligkeit
1. (1) Die Preise für Tätowierungen sind abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung.
2. (2) Die Preise beinhalten (mindestens) einen Nachstich, der innerhalb von acht Wochen erfolgen muss.
3. (3) Die Bezahlung des Sitzungspreises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung, in voller Höhe, in bar; und ggf. gemäß § 2, Abs. 3 abzüglich der geleisteten Anzahlung.
§ 4 Haftungsausschluss
1. (1 Skulls-Rules-INK übernimmt keine Haftung
1. a) bei Folgeproblemen, die auf falsche Pflege zurückzuführen sind;
2. b) bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung;
3. c) bei Rechtschreibfehlern im Motiv.
2. (2) Bei Komplikationen ist Skulls-Rules-INK vom Kunden sofort zu benachrichtigen.
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